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   LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 3/9 O 98/03, 3-9 O 98/03   

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https://dejure.org/2005,4178
LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 3/9 O 98/03, 3-9 O 98/03 (https://dejure.org/2005,4178)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.12.2005 - 3/9 O 98/03, 3-9 O 98/03 (https://dejure.org/2005,4178)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 3/9 O 98/03, 3-9 O 98/03 (https://dejure.org/2005,4178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 130; 241; BeurkG § 59
    Nachträgliche Überarbeitung eines notariellen Protokolls der Hauptversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens von Anfechtungsansprüchen von Aktionären bezüglich der Fassung von Hauptversammlungsbeschlüssen; Prozesskostenverteilung zwischen mehreren unterliegenden Parteien; Anforderungen an den Inhalt der notariellen Beurkundung von ...

  • bubgauweilerpartner.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 245, 241, 130, 132
    Widerspruch gegen Hauptversammlungsbeschluss erst nach Beschlussfassung ("Kirch/Deutsche Bank")

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 335
  • NZG 2006, 438
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 5 U 229/05

    Aktienrecht: Anfechtung einer Hauptversammlung wegen behaupteter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03
    Die Berufung ist anhängig beim OLG Frankfurt/M. unter dem Az. 5 U 229/05.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 79/02

    Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03
    Vielmehr ist der Notar auf die sich aus § 130 Abs. 2 AktG ergebenden Verpflichtungen zur Protokollierung beschränkt (OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1147 , dazu EWiR 2003, 737 (Sust mann) ; OLG Hamburg ZIP 2003, 2076 = NZG 2003, 978 , dazu EWiR 2003, 1169 (Korsten) ).
  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03
    Vielmehr ist der Notar auf die sich aus § 130 Abs. 2 AktG ergebenden Verpflichtungen zur Protokollierung beschränkt (OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1147 , dazu EWiR 2003, 737 (Sust mann) ; OLG Hamburg ZIP 2003, 2076 = NZG 2003, 978 , dazu EWiR 2003, 1169 (Korsten) ).
  • LG Frankfurt/Main, 04.11.2004 - 5 O 112/04

    Widerspruch gegen Hauptversammlungsbeschluss

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03
    Dem steht auch nicht entgegen, dass die anfechtungswilligen Aktionäre dann auf der Hauptversammlung praktisch bis zu deren Ende anwesend sein müssten und das das Anfechtungsrecht einschränkende Erfordernis der Widerspruchseinlegung im Interesse der Aktionäre großzügig auszulegen sei ( Priester , EWiR 2005, 329, 330 zu LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 991 ).
  • LG Ingolstadt, 12.06.1990 - HKO 763/89
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03
    Ein wirksamer Widerspruch kann jedoch nur nach Verkündung des Beschlussergebnisses und vor dem Ende der betreffenden Hauptversammlung erklärt werden (so auch MünchKomm- Kubis , AktG, 2.Aufl., § 130 Rz.7; a.A. RGZ 52, 291, 293; RGZ 20, 141; LG Ingolstadt ZIP 1990, 1128 = WM 1991, 685 , dazu EWiR 1990, 847 (Lauber-Nöll) ; offen Butzke , in: Obermüller/Werner/Winden, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, 4.Aufl., N Rz.26).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 5 U 229/05

    Aktienrecht: Anfechtung einer Hauptversammlung wegen behaupteter

    Die mit der Anfechtungsklage geltend gemachte Nichtbeantwortung erstreckt sich auf die in Bezug genommenen Fragen des beigefügten Antrags im Auskunftsverfahren (Anl. K 4, S.2-6, Bl. 39- 43 der verbundenen Akte 3/9 O 98/03), ohne dass es hier darauf ankommt, ob die pauschale Bezugnahme der Klageschrift auf eine Anlage den Anforderungen des § 246 Abs. 1 AktG überhaupt genügt.
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2007 - 31 Qs 27/07

    Urkundenunterdrückung: Vernichtung der vorläufigen notariellen Niederschrift

    In dem Rechtsstreit der nämlichen Parteien mit dem Az.: 3/9 O 98/03 vor der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Angeschuldigte eine schriftliche Stellungnahme vom 20.4.2005 eingereicht und darin wörtlich ausgeführt:.

    42 Die Kammer schließt sich der wohl mittlerweile als herrschend zu bezeichnenden Auffassung an, nach der ein Hauptversammlungsprotokoll gem. § 130 AktG nicht bereits mit der Unterzeichnung durch den Notar im Sinne von § 44 a Abs. 2 S. 1 Beurkundungsgesetz abgeschlossen ist (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2005, 3/9 O 98/03, Maas, ZNotP 2005, 377, 379; derselbe ZNotP 2050, 52 ff.; Wolfsteiner ZNotP 376 f.; Bohrer, NJW 2007, 2019, 2020 f.; Görk, MittBayNot 2007, 382 ff.; Poppe, Urkundsdelikte durch Notare, Tagungsband der 5. Jahresarbeitstagung des Notariats, des deutschen Anwaltsinstitutes - Fachinstitut für Notare -, 309, 320 ff.).

  • OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 968/05

    Rechtsschutzbedürfnis; Aktionärswiderspruch

    Dies sei nur möglich, wenn zu dem Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung der Beschluss bereits gefasst wurde (so LG Frankfurt/M., ZIP 2005, 991, 992 und ZIP 2006, 335, 339; jeweils unter Hinweis auf Kubis in MünchKommAktG, 2. Aufl., 2004, § 130 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2010 - 8 W 444/10

    GmbH: Veröffentlichungsmedium für Bekanntmachungen der Gesellschaft

    Dann gilt, dass die Bekanntmachungen der Gesellschaft zwingend im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind und nicht in dessen in gedruckter Form (LG Darmstadt, NotBZ 2006, 63) .
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 6 U 168/10

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussmängelklage einzelner Aktionäre gegen die

    Denn selbst wenn die - von der Beklagten in zulässiger Weise mit Nichtwissen bestrittene - Behauptung des Klägers zutreffen sollte, dass zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 27. Oktober 2008 die Amtszeit des am 10. Juni 2003 gewählten Aufsichtsrates der Deutschen Bank gerichtsbekannt bereits abgelaufen und keines der von der dort streitgegenständlichen Beschlussmängelklage betroffenen Aufsichtsratsmitglieder mehr aufgrund des dort angegriffenen Hauptversammlungsbeschlusses im Amt gewesen sein sollte, ist diese Tatsache jedenfalls weder in dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 21. Dezember 2005 - 3/9 O 98/03 - (ZIP 2006, 335 ff.) noch in dem Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 17. Juli 2007 - 5 U 229/05 - (WM 2007, 1704 ff.) festgestellt oder auch nur erörtert worden.
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Die Gegenansicht, die für eine wirksame Anfechtung stets einen Widerspruch nach der Beschlussfassung fordert (Landgericht Frankfurt ZIP 2006, 335; Kubis in MünchKomm zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 130 Rdn. 7), überzeugt nicht.
  • AG Frankfurt/Main, 19.06.2007 - 995 Ds 3640 Js 217781/05

    Falschbeurkundung im Amt: Entstehen einer Urkunde im strafrechtlichen Sinne bei

    Das Gericht teilt hier in vollem Umfang die Auffassung des Landgerichts Frankfurt in dem Verfahren 3/9 O 98/03, das in diesem Verfahren feststellt:.
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